| Hydrogeographie
- Eine geographische Gewässerkunde des Binnenlandes
Wasserwirtschaft
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Grundlagen >>>
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Wasserrahmenrichtlinie >>>
Definition:
Wasserwirtschaft
Die
Wasserwirtschaft ist die zielbewusste Ordnung aller menschlichen
Eingriffe auf das ober- und unterirdische Wasser bezüglich
Menge, Güte und Ökologie.
(LAWA
1996) |
Zielbewusste
Ordnung gibt den Hinweis darauf, dass es sich bei der Wasserwirtschaft
um eine raumbezogene Fachplanung innerhalb der durch Gesetze und
Verordnungen geregelten Raumordnung (Raumplanung) handelt. Als eine
solche Fachplanung ist die Wasserwirtschaft für alle Wasserfunktionen
in unserer Gesellschaft - unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
des politischen Systems - zuständig.
Wasserfunktionen
sind (nach WBGU 1997):
Naturfunktionen
• Lebenserhaltungsfunktion
• Lebensraumfunktion
• Regelungsfunktionen
– Energiehaushalt
– Wasserkreislauf
– Stoffhaushalt
– Erdgestaltung (Hochwasser, Erosion, Sedimentation)
– Lösungs- und Transportmittel
– Selbstreinigung
Kulturfunktionen
Verbrauch, Entnahme
– Lebensmittelfunktion
– Trinkwasser
– Speise- und Getränkezubereitung
Reinigungsfunktion
– Produktionsfunktionen
– Rohstoff (Chemie, Lebensmittelherstellung)
– Prozeßwasser (Transport-, Wasch-, Lösungs-,
Kühl-, Löschmittel usw.)
– Pflanzen- und Tierversorgung (Bewässerung,
Aquakultur,Tränke usw.)
Benutzung
– Heilmittelfunktion
– Energieträgerfunktion
– Transportwegfunktion
– Erholungsfunktion
– Gestaltungsfunktion
– Ästhetische Funktionen
– Religiöse Funktionen
– Versorgungsfunktion (Fischerei)
Belastung
– Deponiefunktion
– Selbstreinigungsfunktion
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Die
Wasserwirtschaft soll hierbei alle Wasserfunktionen in einem ausgewogenen
Verhältnis zu einander beachten und für eine ganzheitliche
Funktionsoptimierung sorgen (MANIAK 2001). Hierfür steht der
Begriff Nachhaltige Wasserwirtschaft
im Spannungsfeld ökologischer, ökonomischer und sozialer
Ansprüche an das Wasser und der Gewässer.
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Aufgaben
der Wasserwirtschaft
Wirkungsbereiche
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen sind (nach Maniak, 2001,
ergänzt):
- Hochwasserschutz
- Wasserver-
und entsorgung (Trinkwasser, Abwasser)
- Be-
und Entwässerung
- Wasserkraftnutzung
- Binnenschifffahrt
- Freizeit-
und Erholungsplanung
- Gewässerreinhaltung
- Gewässerentwicklung
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Rechtliche
Grundlagen
In
Deutschland regeln Bundes- und Ländergesetze sowie Verordnungen
die Befugnisse und Handlungskompetenzen der Wasserwirtschaft
Der
Bund hat dabei lediglich eine Rahmenkompetenz,
d.h. Gesetze werden als Rahmengesetze erlassen, die in entsprechendes
Landesrecht konkretisiert werden.
Wichtige
Bundesgesetze sind
(Auswahl):
- WHG
(Wasserhaushaltsgesetz)
Das
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts verpflichtet sich dem Grundsatz
der Nachhaltigen Wasserwirtschaft: "Die Gewässer sind
als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für
Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften,
daß sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm
auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen
ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben." (§
1a WHG).
Das
WHG regelt im wesentlichen die Benutzungen (§ 3 WHG) von
Wasser mit einer entsprechenden wasserrechtliche Benutzungsordnung.
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des Gesetzestextes (pdf) >>>
- TVO
(Trinkwasserverordnung)
Die
Verordnung über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch (TVO) soll "die menschliche Gesundheit
vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der
Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen
Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit
und Reinheit" (§ 1 TVO) schützen.
In
den Anlagen der TVO werden Grenzwerte aufgelistet die der Überprüfung
von Qualitätseigenschaften von Trinkwasser, Wasser für
Lebensmittelbetriebe und für die Trinkwasseraufbereitung
dienen.
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- MTVO
(Mineral- und Tafelwasser-Verordnung)
Die
Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser
und Tafelwasser "gilt für das Herstellen, Behandeln
und Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser, von Quellwasser
und Tafelwasser sowie von sonstigem in zur Abgabe an den Verbraucher
bestimmten Fertigpackungen abgefülltem Trinkwasser. (§
1 MTVO). Heilwasser ist hierbei nicht berücksichtigt.
In
den Anlagen der MTVO finden sich entsprechende Kriterien und Anforderungen
an die Qualität von Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser.
Angaben zum Heilwasser regelt das Arzneimittelgesetz (siehe Artikel).
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des Gesetzestextes (pdf) >>>
- WRMG
(Wasch- und Reinigungsmittelgesetz)
Das
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und
Reinigungsmitteln dient dem Schutz der Gewässer vor vermeidbaren
Beeinträchtigungen der Beschaffenheit, insbesondere im Hinblick
auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine
Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen (§
1 WRMG).
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des Gesetzestextes (pdf) >>>
Weitere
Bundesgesetze die noch erwähnt werden sollen, sind die GrWV
(Grundwasserverordnung), das Bundesseuchengesetz und das Abwasserabgabengesetz
(siehe Link).
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Zuständigkeiten
Zuständigkeiten
des Bundes:
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Aufgaben:
Gewässerschutz, Rechtsfragen. [Link]
nachgeordnet (beratende Behörden):
- Umweltbundesamt (UBA) [Link]
- Bundesamt für Naturschutz (BfN) [Link]
- Bundesamt für Stahlenschutz [Link]
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung
und Forsten
Aufgaben:
Wasserwirtschaft im ländlichen
Raum, Rechtsfragen [Link]
Bundesministerium für Gesundheit
Aufgaben:
Trinkwasserschutz, Badewasserschutz,
Rechtsfragen [Link]
nachgeordnet:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
[Link]
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) [Link]
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Aufgaben:
Bundeswasserstraßen, Wasserbau,
Schifffahrt [Link]
nachgeordnet:
- Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)
[Link]
- Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie
(BSH) [Link]
- Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) [Link]
- Deutscher Wetterdienst (DWD) [Link]
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
Aufgaben:
Wasserforschung, Förderung, Transfer [Link]
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Aufgaben:
Ökonomische und sozio-ökonomische Belange des
Gewässerschutzes [Link]
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Aufgaben:
Wasserwirtschaft in der Entwicklungspolitik [Link]
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Die
Bundesländer haben eigene Ländergesetze
und Verordnungen zur Wasserwirtschaft erlassen. Aufgrund des Föderalismusprinzips
bestehen in Deutschland demnach 16 Ländergesetze die das Wasserhaushaltsgesetz
konkretisieren. Meist sind die Landesumweltbehörden mit der
Wasserwirtschaft betraut.
Eine
Übersicht zur Wasserwirtschaft in Deutschland gegliedert nach
Bundesländern kann über eine interaktive
Deutschlandkarte erfolgen.
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Europäische
Wasserrahmenrichtlinie
Die
vom Europaischen Parlament und vom Europarat (22.12.2000) erlassene
Wasserrahmenrichtlinie (= Richtlinie des Rates zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich
der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie [WRRL]) wird zahlreiche
wasserrelevante Richtlinien der Europäischen Union ersetzen.
Die
Bundesrepublik Deutschland ist dazu verpflichtet die Vorgaben der
EU-WRRL in Bundes- und Ländergesetze zu übertragen und
das Recht entsprechend zu modifizieren (Anpassung des Wasserrechts).
Ziel
dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für
den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer,
der Küstengewässer und des Grundwassers. Hierzu werden
fünf Hauptziele genannt:
1.
Die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung
sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und
Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt.
2. Die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung
auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen.
3.
Das Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung
der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische
Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen,
Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch
die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen
und Verlusten von prioritären
gefährlichen Stoffen.
4.
Die Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung
des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung.
5.
Ein Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen
und Dürren.
(vgl.
Artikel)
Zur
Bewirtschaftung sind Landesgrenzen
oder administrative Gebiete unbedeutend geworden, da ein Ressourcenmanagement
auf Ebene grenzüberschreitender
Flussgebiete erfolgt. Eine Übersicht dieser
Flussgebiete in Deutschland zeigt die folgende Abbildung:

Abb.1: Flussgebiete nach EU-WRRL in Deutschland und angrenzenden
Ländern
Zur
zeitlichen Umsetzung der EU-WRRL gibt die folgende Tabelle
Auskunft. Eine zusammenfassende Übersicht ermöglicht Abb.
2:

Abb.2: Zeitplan zur Umsetzung der EU-WRRL. Aus: www.wrrl-info.de
(Grüne Liga e.V.)
Download
der EU-WRRL (pdf) >>>
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