HYDROGEOGRAPHIE.DE

Eine geographische Gewässerkunde des Binnenlandes

Dipl.-Geograph M. Reiss / Marburg, Lahn

Hydrogeographie - Eine geographische Gewässerkunde des Binnenlandes

Wasserwirtschaft

 

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Definition: Wasserwirtschaft

Die Wasserwirtschaft ist die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe auf das ober- und unterirdische Wasser bezüglich Menge, Güte und Ökologie.

(LAWA 1996)

Zielbewusste Ordnung gibt den Hinweis darauf, dass es sich bei der Wasserwirtschaft um eine raumbezogene Fachplanung innerhalb der durch Gesetze und Verordnungen geregelten Raumordnung (Raumplanung) handelt. Als eine solche Fachplanung ist die Wasserwirtschaft für alle Wasserfunktionen in unserer Gesellschaft - unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben des politischen Systems - zuständig.

Wasserfunktionen sind (nach WBGU 1997):

Naturfunktionen


Lebenserhaltungsfunktion
Lebensraumfunktion
Regelungsfunktionen
Energiehaushalt
– Wasserkreislauf
– Stoffhaushalt
– Erdgestaltung (Hochwasser, Erosion, Sedimentation)
– Lösungs- und Transportmittel
– Selbstreinigung


Kulturfunktionen


Verbrauch, Entnahme
Lebensmittelfunktion
– Trinkwasser
– Speise- und Getränkezubereitung

Reinigungsfunktion
Produktionsfunktionen
– Rohstoff (Chemie, Lebensmittelherstellung)
– Prozeßwasser (Transport-, Wasch-, Lösungs-,
Kühl-, Löschmittel usw.)

Pflanzen- und Tierversorgung (Bewässerung,
Aquakultur,Tränke usw.)

Benutzung
Heilmittelfunktion
– Energieträgerfunktion
– Transportwegfunktion
– Erholungsfunktion
– Gestaltungsfunktion
– Ästhetische Funktionen
– Religiöse Funktionen
– Versorgungsfunktion (Fischerei)

Belastung
Deponiefunktion
– Selbstreinigungsfunktion

Die Wasserwirtschaft soll hierbei alle Wasserfunktionen in einem ausgewogenen Verhältnis zu einander beachten und für eine ganzheitliche Funktionsoptimierung sorgen (MANIAK 2001). Hierfür steht der Begriff Nachhaltige Wasserwirtschaft im Spannungsfeld ökologischer, ökonomischer und sozialer Ansprüche an das Wasser und der Gewässer.

 

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Aufgaben der Wasserwirtschaft

Wirkungsbereiche wasserwirtschaftlicher Maßnahmen sind (nach Maniak, 2001, ergänzt):

  • Hochwasserschutz
  • Wasserver- und entsorgung (Trinkwasser, Abwasser)
  • Be- und Entwässerung
  • Wasserkraftnutzung
  • Binnenschifffahrt
  • Freizeit- und Erholungsplanung
  • Gewässerreinhaltung
  • Gewässerentwicklung

 

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Rechtliche Grundlagen

In Deutschland regeln Bundes- und Ländergesetze sowie Verordnungen die Befugnisse und Handlungskompetenzen der Wasserwirtschaft

Der Bund hat dabei lediglich eine Rahmenkompetenz, d.h. Gesetze werden als Rahmengesetze erlassen, die in entsprechendes Landesrecht konkretisiert werden.

Wichtige Bundesgesetze sind (Auswahl):

- WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts verpflichtet sich dem Grundsatz der Nachhaltigen Wasserwirtschaft: "Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, daß sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben." (§ 1a WHG).

Das WHG regelt im wesentlichen die Benutzungen (§ 3 WHG) von Wasser mit einer entsprechenden wasserrechtliche Benutzungsordnung.

Download des Gesetzestextes (pdf) >>>

- TVO (Trinkwasserverordnung)

Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TVO) soll "die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der
Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit" (§ 1 TVO) schützen.

In den Anlagen der TVO werden Grenzwerte aufgelistet die der Überprüfung von Qualitätseigenschaften von Trinkwasser, Wasser für Lebensmittelbetriebe und für die Trinkwasseraufbereitung dienen.

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- MTVO (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung)

Die Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser "gilt für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser, von Quellwasser und Tafelwasser sowie von sonstigem in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen abgefülltem Trinkwasser. (§ 1 MTVO). Heilwasser ist hierbei nicht berücksichtigt.

In den Anlagen der MTVO finden sich entsprechende Kriterien und Anforderungen an die Qualität von Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser. Angaben zum Heilwasser regelt das Arzneimittelgesetz (siehe Artikel).

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- WRMG (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz)

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln dient dem Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen der Beschaffenheit, insbesondere im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen (§ 1 WRMG).

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Weitere Bundesgesetze die noch erwähnt werden sollen, sind die GrWV (Grundwasserverordnung), das Bundesseuchengesetz und das Abwasserabgabengesetz (siehe Link).

 

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Zuständigkeiten

Zuständigkeiten des Bundes:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Aufgaben: Gewässerschutz, Rechtsfragen. [Link]


nachgeordnet (beratende Behörden):
- Umweltbundesamt (UBA)
[Link]
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
[Link]
- Bundesamt für Stahlenschutz
[Link]

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

Aufgaben: Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, Rechtsfragen [Link]

Bundesministerium für Gesundheit

Aufgaben: Trinkwasserschutz, Badewasserschutz, Rechtsfragen [Link]


nachgeordnet:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) [Link]
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) [Link]


Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Aufgaben: Bundeswasserstraßen, Wasserbau, Schifffahrt [Link]

nachgeordnet:
- Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) [Link]
- Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) [Link]
- Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) [Link]
- Deutscher Wetterdienst (DWD) [Link]

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Aufgaben: Wasserforschung, Förderung, Transfer [Link]

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Aufgaben: Ökonomische und sozio-ökonomische Belange des Gewässerschutzes [Link]

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Aufgaben: Wasserwirtschaft in der Entwicklungspolitik [Link]

Die Bundesländer haben eigene Ländergesetze und Verordnungen zur Wasserwirtschaft erlassen. Aufgrund des Föderalismusprinzips bestehen in Deutschland demnach 16 Ländergesetze die das Wasserhaushaltsgesetz konkretisieren. Meist sind die Landesumweltbehörden mit der Wasserwirtschaft betraut.

Eine Übersicht zur Wasserwirtschaft in Deutschland gegliedert nach Bundesländern kann über eine interaktive Deutschlandkarte erfolgen.

 

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Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die vom Europaischen Parlament und vom Europarat (22.12.2000) erlassene Wasserrahmenrichtlinie (= Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie [WRRL]) wird zahlreiche wasserrelevante Richtlinien der Europäischen Union ersetzen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist dazu verpflichtet die Vorgaben der EU-WRRL in Bundes- und Ländergesetze zu übertragen und das Recht entsprechend zu modifizieren (Anpassung des Wasserrechts).

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Hierzu werden fünf Hauptziele genannt:

1. Die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt.


2. Die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen.

3. Das Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären
gefährlichen Stoffen.

4. Die Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung.

5. Ein Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren.

(vgl. Artikel)

Zur Bewirtschaftung sind Landesgrenzen oder administrative Gebiete unbedeutend geworden, da ein Ressourcenmanagement auf Ebene grenzüberschreitender Flussgebiete erfolgt. Eine Übersicht dieser Flussgebiete in Deutschland zeigt die folgende Abbildung:


Abb.1: Flussgebiete nach EU-WRRL in Deutschland und angrenzenden Ländern

 

Zur zeitlichen Umsetzung der EU-WRRL gibt die folgende Tabelle Auskunft. Eine zusammenfassende Übersicht ermöglicht Abb. 2:


Abb.2: Zeitplan zur Umsetzung der EU-WRRL. Aus: www.wrrl-info.de (Grüne Liga e.V.)

 

Download der EU-WRRL (pdf) >>>

 

 

 

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