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Dokumentation
der Flussgebiete in Deutschland nach der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie
Die
europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht
vor, das die Mitgliedsstaaten der EU in der Zunkunft
ihre Gewässer nach Flussgebieten gegliedert
bewirtschaften.
Eine
Einteilung der Flussgebiete in Deutschland wird
im folgenden dargestellt:
Eine
"Flussgebietseinheit" ist nach der EU-WRRL
ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung
von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet,
das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten
und den ihnen zugeordneten Grundwässern und
Küstengewässern besteht.
Die
Flussgebietseinheiten an denen Deutschland, bzw.
deutsche Bundesländer beteiligt sind:
Einige
Bundesländer und auch Nachbarstaaten haben
bereits auf der Ebene von Flussgebieten sog. Arbeitsgemeinschaften
gegründet.
Hier
finden Konferenzen der Anrainer statt, die das
Gebietsmanagement wasserwirtschaftlicher Belange
betreffen. Außerdem können sich Bürger
über Informationssysteme zu einzelnen Themen
informieren. Es können Daten zur Gewässergüte
oder Strukturgüte abgerufen werden, aber
auch zu einzelnen Vorrangthemen des Natur- und
Gewässerschutzes wird informiert.
Als
Beipiel sei hier die ArGe Elbe aufgeführt,
die ein solches Informationssystem anbietet: ELBIS
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