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Neue
EU-Verordnung zum Schutz des Aal
Aus
einem E-Mail-Newsletter Grüne Liga e.V., Autor: Michael Bender
26.9.2007
"Die
Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung
des
Bestands des Europäischen Aals wurde am 22. September 07 im
Amtsblatt der EU
veröffentlicht, ist für die Mitgliedsstaaten unmittelbar
verbindlich. Die
Mitgliedsstaaten legen Aaleinzugsgebiete fest für die sie bis
zum 31.
Dezember 2008 einen Aalbewirtschaftungsplan erstellen. Ziel ist
es die
Abwanderung von Blankaalen ins Meer von mindestens 40 % der ohne
menschlichen Einfluß erzielten Menge zuzulassen. Zu den Maßnahmen
können
u.a. die Reduzierung der Fangtätigkeit, die Einschränkung
der
Sportfischerei, Besatzmaßnahmen, die Sicherung der Durchgängigkeit
von
Flüssen und die befristete Abschaltung von Wasserkraftwerken
gehören, aber
auch Maßnahmen gegen Raubtiere. Fänge von Aalen kleiner
12 cm (Glasaale)
müssen zu mindestens 60 % zur Aufstockung des Bestands genutzt
werden."
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