Dokumentation:
5-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung des
vorbeugenden Hochwasserschutzes
(1)
Gemeinsames Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern
Die
aktuellen Beschlüsse der Umweltministerkonferenz und
der Agrarministerkonferenz zur Verbesserung der Hochwasservorsorge
und des Hochwasserschutzes sowie die Handlungsempfehlungen
zum vorbeugenden Hochwasserschutz der Ministerkonferenz für
Raumordnung vom Juni 2000 sind Ausgangspunkte für die
Verständigung über ein gemeinsames Hochwasserschutzprogramm
von Bund und Ländern. Dessen Schwerpunkte sollen sein:
*
Den Flüssen mehr Raum geben
Die
historisch gewachsenen Siedlungsbereiche müssen durch
Deiche geschützt werden. Allerdings erhöht jede
Eindeichung die Hochwassergefahr für die Unterlieger.
Daher muss eine länderübergreifende Anstrengung
unternommen werden, im unbesiedelten Bereich den Flüssen
ihre natürlichen Überschwemmungsflächen auch
durch die Zurückverlegung von Deichen zurückzugeben.
Die landwirtschaftliche Nutzung ist anzupassen, so ist z.
B. Ackerland in Grünland umzuwandeln, weil dadurch Bodenerosion
vermieden werden kann. Wirtschaftliche Nachteile für
die Landwirte sind z.B. durch Förderprogramme der EU
auszugleichen.
Durch
die Schaffung von steuerbaren Entlastungspoldern ist es möglich,
Hochwasserspitzen gezielt zu kappen. Für die Rückführung
des Wassers ist ein nach ökologischen Gesichtspunkten
gesteuertes Ablaufmanagement unverzichtbar, um Folgeschäden
für die Gewässer zu vermeiden. Auch die ökologische
Notwendigkeit der periodischen Flutung von Entlastungspoldern
ist zu beachten.
Die
Funktion der Auen als natürliche Überschwemmungsgebiete
ist zu erhalten und überall dort, wo es möglich
ist, wiederherzustellen. Das neue Bundesnaturschutzgesetz
legt fest, dass die Bundesländer mindestens 10 % der
Landesfläche als Biotopverbund ausweisen. Dazu bieten
sich insbesondere die Flussauen an. Auch das Wasserhaushaltsgesetz
enthält bereits seit langem zentrale Vorgaben zum vorbeugenden
Hochwasserschutz. Seit 1996 ist der Grundsatz, natürliche
Gewässer und Rückhalteflächen zu erhalten oder
rückzugewinnen, im Gesetz ausdrücklich verankert.
Weiterhin
ist es notwendig, dass kurzfristig der Wiederaufbau, die Instandsetzung
und die Sanierung der durch das Hochwasser beschädigten
oder zerstörten Infrastrukturen durchgeführt wird.
Vor allem müssen die beschädigten Deiche so schnell
wie möglich geschlossen und wintersicher gemacht werden.
Hierfür sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' in diesem Jahr
mindestens 18 Millionen Euro und aus dem Fonds Aufbauhilfe
für 2003 etwa 320 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen
noch erhebliche Mittel der Länder und der EU.
*
Hochwasser dezentral zurückhalten
Im
Einzugsbereich der Quell- und Nebenflüsse müssen
alle Möglichkeiten zur Hochwasserrückhaltung genutzt
werden. Dazu gehören
*
wirksamer Schutz der bestehenden Auenwälder und soweit
möglich ihre Wiederherstellung,
*
Renaturierung, bei der Gewässerbegradigungen und Uferbefestigungen
rückgängig gemacht werden,
*
Errichtung von 'grünen' Hochwasserrückhaltebecken,
*
verstärkte Nutzung der Talsperren zur Hochwasserrückhaltung,
*
erhöhte Wasserrückhaltung in Siedlungsgebieten,
z. B. durch Versickerung am Ort des Niederschlags,
*
Verbesserung der Versickerungsfähigkeit des Bodens durch
deutliche Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und
der Versiegelung,
*
Sicherung einer standortgerechten Landnutzung insbesondere
in Tallagen und erosionsgefährdeten Hanglagen.
*
Siedlungsentwicklung steuern - Schadenspotenziale mindern
Den
Flüssen mehr Raum geben heißt auch, dass eine Überprüfung
der Entwicklungsbereiche für Siedlungszwecke und gewerbliche
Nutzung auf ihre Hochwasserkompatibilität stattfinden
muss. In Überschwemmungsgebieten dürfen in Zukunft
keine neuen Wohn- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden.
Dazu ist es erforderlich, dass die Länder ihrer gesetzlichen
Pflicht zur Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten
zeitnah nachkommen. Diese sind in die Raumordnungspläne
der Länder und Planungsregionen aufzunehmen und durch
die Ausweisung räumlich weiter ausgreifender Überschwemmungsbereiche
und Rückhalteflächen als Vorranggebiete für
den Hochwasserschutz zu ergänzen.
Zur
Herstellung einheitlicher Standards beim Hochwasserschutz
und zur Regelung eines Interessenausgleichs zwischen Ober-
und Unterliegern ist es erforderlich, die grundgesetzlichen
Kompetenzen des Bundes im Bereich des Hochwasserschutzes zu
stärken.
Für
bereits bebaute Flächen sind Konzepte zur Verminderung
des Schadenspotenzials sowie für einen verbesserten Schutz
zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist eine umfassende
Erfassung und Bewertung der Flächen mit einem erhöhten
Überflutungsrisiko.
Die
Gemeinden sind aufgefordert, vor Wiederaufbau der durch die
Hochwasserkatastrophe zerstörten Gebiete an Hand einer
sorgfältigen Bestandsaufnahme der Hochwasserereignisse
der Vergangenheit zu prüfen, inwieweit die konkrete Gefahr
weiterer künftiger Überschwemmungen in dem Gebiet
besteht. Ist dies der Fall, so sollten die betroffenen Kommunen
von den Instrumenten der Bauleitplanung Gebrauch machen. Zur
Sicherung der Planung können die Gemeinden eine Veränderungssperre
erlassen sowie konkrete Baugesuche zurückstellen.
An
allen Flüssen muss eine rechtzeitige und zuverlässige
Hochwasserwarnung und -vorhersage gewährleistet werden.
Diese sind die Basis einer effektiven Verhaltensvorsorge.
Jeder muss wissen, was er im Hochwasserfall zu tun hat, um
Schäden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich
zu halten. Parallel dazu müssen die Eigenvorsorge des
Einzelnen und das Risikobewusstsein gestärkt werden.
Dies schließt auch Überlegungen zu einer Umgestaltung
der geltenden Vorschriften zu Elementarschadensversicherungen
ein.
Die
Bundesregierung wird kurzfristig die Anforderungen für
gefährliche betriebliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten
überarbeiten. Landesrechtliche Vorschriften sind mit
dem Ziel zu überprüfen, dass insbesondere Öltanks
in hochwassergefährdeten Gebieten in Zukunft so errichtet
bzw. nachgerüstet werden, dass es im Hochwasserfall nicht
zu Freisetzungen kommt. Die Einhaltung der geltenden Vorschriften
muss verstärkt überwacht werden.
(2)
Länderübergreifende Aktionspläne - internationale
Fachkonferenz
Flüsse
kennen keine Grenzen. Die Bundesregierung hält es deshalb
für zwingend erforderlich, die Maßnahmen des vorbeugenden
Hochwasserschutzes flussgebietsbezogen über Länder-
und Staatsgrenzen hinweg voranzutreiben. Hierzu sollen in
den verschiedenen Flusskommissionen im Lichte der Erfahrungen
des Elbe-Hochwassers und der sich abzeichnenden Klimaveränderungen
Vorschläge mit klaren Zeitzielen erarbeitet werden. Dies
soll abgestimmt und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Organisationen aus den Bereichen Raumordnung, Städtebau,
Flussbau, Hydrologie und Meteorologie erfolgen. Die schon
bestehenden Hochwasseraktionspläne sollen auf ihre Wirksamkeit
überprüft und ggf. weiterentwickelt sowie in Arbeit
befindliche Aktionspläne zügig fertiggestellt werden.
Die grenzüberschreitende Erarbeitung von Gefährdungsanalysen
und Hochwasserprognosen ist Bestandteil dieser Vorsorge.
Gleichzeitig
muss die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen
Internationalen Gewässerschutz- und Schifffahrtskommissionen
verstärkt werden. Erfahrungen an Oder, Rhein, Mosel/Saar
und Maas müssen genutzt und abgerufen werden. Dies bezieht
sich auf die konkreten Ergebnisse des praktizierten Hochwasserschutzes
ebenso wie auf erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. Diese
Arbeiten sollen bis Ende 2003 abgeschlossen werden.
Im
Jahre 2004 wird Deutschland zu einer internationalen Fachkonferenz
einladen. Ziel dieser Fachkonferenz wird es sein, auf der
Grundlage der Flussgebietsarbeiten und der Erfahrungen in
der Anwendung der 'Leitlinien für nachhaltige Hochwasservorsorge'
gemeinsame, international abgestimmte integrierte Verhaltensweisen
in der Hochwasservorsorge und im Hochwasserschutz zu entwickeln.
Die Leitlinien wurden im Rahmen des 'Übereinkommens zum
Schutz und der Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe
und internationaler Seen' der Vereinten Nationen verabschiedet.
(3)
Europäische Zusammenarbeit voranbringen
Projekte,
die im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes eine grenzüberschreitende
Raumplanung beinhalten und umsetzen, werden durch die Bundesregierung
politisch unterstützt und z. T. kofinanziert. Auch hier
wird die Solidarität der Oberlieger mit den Unterliegern
über Staatsgrenzen hinweg, z. B. bei der Aufstellung
grenzübergreifender Raumordnungspläne mit ausgewiesenen
Überschwemmungsgebieten eingefordert.
Die
Angebote der Europäischen Union, die Finanzierung von
Projekten zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Rahmen der
Verordnung des Rats über die Förderung zur Entwicklung
des Ländlichen Raums und der Gemeinschaftsinitiative
INTERREG III B mit zu übernehmen, müssen in Zukunft
noch stärker genutzt werden.
(4)
Flussausbau überprüfen - Schifffahrt umweltfreundlich
entwickeln
Flüsse
waren in der Vergangenheit die Lebensadern Europas und sind
auch heute noch eine wichtige Möglichkeit, Gütertransporte
energiesparend und umweltverträglich abzuwickeln. Der
Ausbau der Flüsse für die Schifffahrt führt
stellenweise zur Veränderung ihres Abflussverhaltens.
Er kann damit die Auswirkungen von Hochwasserereignissen verstärken.
Es
ist daher erforderlich, alle Ausbauplanungen und in ihren
Auswirkungen vergleichbare Unterhaltungsmaßnahmen auf
den Prüfstand zu stellen, um vor dem Hintergrund der
aktuellen Ereignisse ihre Wirkungen auf den Hochwasserschutz
neu zu bewerten. Diese Überprüfung, die die Umwelt-
und Naturschutzbelhörden einzubeziehen hat, ist mit Vorlage
des neuen Bundesverkehrswegeplans Anfang 2003 abzuschließen.
Dies
gilt insbesondere für die Maßnahmen an der Elbe,
wo ein integriertes Gesamtkonzept unter Abwägung aller
Belange zu entwickeln ist. Während der Überprüfung
werden die dort vorgesehenen Maßnahmen ruhen. Der von
der Bayerischen Staatsregierung geforderte Staustufenausbau
an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen wird nicht realisiert.
(5)
Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz
Die
Beseitigung der Hochwasserschäden erfordert schnelle
und unbürokratische Hilfen sowie eine langfristige finanzielle
Absicherung der Aufbauarbeiten. Die Bundesregierung hat deshalb
unverzüglich ein 12-Punkte-Soforthilfeprogramm von rd.
500 Millionen Euro beschlossen, um die allerdringendste Not
der Betroffenen zu lindern. Zugleich hat der Bund mit über
72.000 Einsatzkräften des Bundes (THW, Bundeswehr, BGS)
umfangreiche Unterstützung geleistet.
Um
der Gefahr eines massiven Rückschlags für den bisherigen
Aufbau Ost und die Modernisierung in den betroffenen Regionen
zu begegnen, hat die Bundesregierung deshalb ein klares Aufbausignal
gesetzt und ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen
des Flutopfersolidaritätsgesetzes beschlossen, das einen
Finanzrahmen von fast 10 Milliarden Euro vorsieht. Hierzu
tragen die Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform
um ein Jahr, eine auf ein Jahr befristete Erhöhung der
Körperschaftssteuer in 2003 um 1,5 auf 26,5 %, Umschichtungen
im Verkehrshaushalt sowie Mittel aus den EU-Strukturfonds
bei.
Bundeskanzler
Gerhard Schröder und die Ministerpräsidenten aller
Länder haben sich am 22. August 2002 auf diesen Finanzierungsweg
verständigt. Das Flutopfersolidaritätsgesetz ist
am 12. September 2002 vom Deutschen Bundestag beschlossen
worden, der Bundesrat hat am 13. September 2002 zugestimmt.
Im
Zuge der Aufarbeitung der Hochwasserfolgen müssen wir
darüber nachdenken, ob die zwischen Bund und Ländern
auf Grund der Verfassungslage geltende Zuständigkeitsaufteilung
zwischen Zivilschutz, für den der Bund verantwortlich
zeichnet, und Katastrophenschutz, für den die Länder
verantwortlich sind, noch geeignet ist, den neuen Anforderungen
an unser staatliches Notfalldenken gerecht zu werden.
Mit
den Ländern haben wir uns vor wenigen Wochen in der Innenministerkonferenz
auf eine neue Rahmenkonzeption für den Zivil- und Katastrophenschutz
verständigt, die im Kern ein verändertes strategisches
Denken und ein gemeinsames Gefahrenmanagement durch Bund und
Länder bei außergewöhnlichen, national bedeutsamen
Gefahren- und Schadenlagen vorsieht.
Ziele:
*
bessere Verzahnung der vorhandenen Hilfspotenziale des Bundes
und der Länder, also vornehmlich Feuerwehren und Hilfsorganisationen,
*
Entwicklung neuer Koordinierungsinstrumentarien für ein
effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder,
insbesondere verbesserte Koordinierung der Informationssysteme,
damit die Gefahrenabwehr auch auf neue, außergewöhnliche
Bedrohungen angemessen reagieren kann.
Schwerpunktmäßig
sind folgende Maßnahmen des Bundes vorgesehen:
*
Beschleunigter Ausbau der Koordinierungsstelle für großflächige
Gefährdungslagen
*
mit einer von Bund und Ländern getragenen gemeinsamen
Melde- und Alarmzentrale, u. a. auch als Meldekopf für
Hilfsangebote und Hilfeersuchen aus dem In- und Ausland
*
und dem Deutschen Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS).
Dessen Kernaufgaben umfassen: Übergreifende, intelligente
Verknüpfung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen
für das Krisenmanagement von Großkatastrophen,
zeitnahe Information über Lageentwicklung, Gefahrenpotenziale,
Nachweis bzw. Vermittlung von Fachwissen/Experten/Ressourcen
(deNIS II, einsatzbereit bis Jahresende 2002), Handreichungen
für die Bevölkerung, vorbeugende Information zur
Räumung/Versorgung, Selbstschutz und Selbsthilfe (deNIS
I, seit Mitte Mai 2002 online).
*
Ausbau der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung
und Zivilschutz (AKNZ) in Ahrweiler mit folgenden Schwerpunkten:
*
Verstärkung der Aus- und Fortbildung der Krisenstäbe
des Bundes und der Länder,
*
Vernetzung und Wissenstransfer mit dem Ziel der Durchführung
von Risiko- und Gefährdungsanalysen als Basis effektiver
Katastrophenabwehr. Die Akademie für Krisenmanagement
wird auf der Grundlage des (vom BMI in Auftrag gegebenen)
Schutzdatenatlasses bis Jahresende 2002 eine 'Problemstudie:
Risiken in Deutschland' erarbeiten. Gemeinsam mit den Ländern
soll parallel eine kompatible Methodik für solche Analysen
auf Landes- und Kreisebene entwickelt werden, die dann in
Seminaren der Akademie weitergegeben wird.
*
Vernetzung von Wissenschaft, Forschung und Praxis durch Seminare,
Fachkongresse sowie Evaluierungen.
*
Warnung und Information der Bevölkerung
*
Angebot des Bundes, das für den Zivilschutzfall vorgehaltene
satellitengestützte Kommunikationssystem des Bundes (seit
Oktober 2001 in Betrieb) auch für amtliche Gefahrendurchsagen
zur Warnung der Bevölkerung bei Naturkatastrophen einzusetzen.
In der jetzigen Aufbauphase werden die Lagezentren der Innenministerien
der Länder mit entsprechenden Sendesystemen ausgestattet,
die sie ebenfalls in die Lage versetzen, schnell amtliche
Gefahrendurchsagen an 'ihre' Landesrundfunkanstalten weiter
zu geben. Der Systemausbau wird jetzt auch auf private Rundfunkanbieter
ausgedehnt. Weitere Warnsysteme wie Weckeffekt über Radio
(Einschaltauslösung), Warntexte über Mobilfunk,
Internet und Videotext werden entwickelt und erprobt.
*
Unterstützung der bürgerschaftlichen Selbsthilfe
*
durch Herausgabe von Informationsschriften und Förderung
der Ausbildung in Selbsthilfe und Erster Hilfe.
*
Der Bund wird demnächst eine umfangreiche Informationskampagne
zu diesem Thema starten.
Umsetzungskontrolle
Die
Bundesregierung ist entschlossen, beim Hochwasserschutz in
allen Bereichen zügig Fortschritte zu erzielen. Sie wird
im Jahre 2004 einen ersten Bericht über die Umsetzung
der mit diesem 5-Punkte-Programm eingeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen
vorlegen.